Arbeit schaffen – ein Mythos?

Im Mai 2015 waren in Österreich 395.000 Menschen arbeitslos, was 8,6 Prozent der Bevölkerung entspricht. (1) Dabei gäbe es durchaus genug Arbeit; sie ist nur – wie vieles – sehr ungleich verteilt. Ein weiterer Faktor ist, dass viele Formen tatsächlicher Arbeit, wie insbesondere Reproduktionsarbeit, nicht bezahlt sind.

Die gesetzliche Normalarbeitszeit in Österreich – auch als 40-Stunden-Tag bekannt – die einst eine große Errungenschaft war, ist de facto nur noch selten Realität. Damals als Arbeitszeitverkürzung erkämpft, waren schon in der Konstruktion viele Fälle normiert, unter welchen die tägliche Arbeitszeit von 8 bzw. die wöchentliche von 40 Stunden ausgeweitet werden kann. So etablierte sich die Praxis Überstunden anzuordnen, die in der Regel aber nicht bar ausbezahlt werden, sondern „nur“ als Zeitausgleich abgegolten werden. 23% der Überstunden blieben 2012 gänzlich unbezahlt. (2)

Eine für Arbeitnehmer_innen sehr fatale und vor allem in letzter Zeit populär gewordene Variante davon sind so genannte „All-In-Verträge“, bei denen eine monatliche Überstundenpauschale bezahlt wird. Dies ist insofern problematisch, als oft der Grundlohn unter dem kollektivvertraglichen Minimum liegt und durch den zusätzlichen Pauschalbetrag bloß der Anschein einer zulässigen Entlohnung erweckt wird. Darüber hinaus führt diese Praxis führt natürlich auch dazu, dass die Normalarbeitszeit oft überschritten wird.

Als erste Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit könnten die angeordneten Überstunden reduziert werden und neue Arbeitsplätze daraus entstehen. Allerdings muss man gestehen, dass allein dadurch keine Vollbeschäftigung erreicht werden kann. Dazu bedarf es ferner einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, um die jährlich steigende Produktivitätsrate nicht bloß den Unternehmen zugute kommen zu lassen. Politischer Druck, vor allem von Seiten der Gewerkschaften, ist hierfür unabdingbar, da auch Arbeitgeber_innen ja bekanntlich keine Almosen verteilen. Die Rolle der SPÖ als Regierungspartei darf man wohl nicht überschätzen, weil sie bereits in der Vergangenheit – beispielsweise bei der Gegenfinanzierung der Steuerreform durch eine Vermögenssteuer – den Koalitionsfrieden über ihre Ideale stellte.

Eine weitere Facette miserabler Arbeitsbedingungen sind sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Besonders jüngeren Menschen sind (unbezahlte) Praktika, freie Dienstverträge, geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit ein Begriff. Das Hauptproblem ist, dass die Schutzbestimmungen aus dem Arbeitsverfassungsgesetz für all diese Gruppen keine bzw. nur beschränkte Anwendung finden. So unterliegen beispielsweise freie Dienstnehmer_innen nicht dem Kollektivvertrag und haben keinen Anspruch auf 13. und 14. Gehalt. Demnach ist es besonders unverständlich, warum Arbeitnehmer_innen einerseits großen Schutz genießen, man aber „modernere“ bzw. atypische Beschäftigungsverhältnisse, die auf den veralteten Arbeitnehmer_innenbegriff nicht mehr anwendbar sind, weitgehend nicht denselben arbeitsrechtlichen Schutz gewährt.

Wichtige Forderungspunkte sind daher das Verbot unbezahlter Praktika, welche vor allem bei der Verpflichtung dazu im Rahmen eines Studiums/einer Ausbildung populär sind. Ferner muss eine Regelung gefunden werden, die freie Dienstnehmer_innen, die de facto von einem/r Arbeitgeber/in abhängig sind, ebenfalls dem Kollektivvertrag und anderen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen unterwerfen. Dies scheint insofern gerechtfertigt, als sie oft funktional genauso in persönlicher Abhängigkeit arbeiten, wie Arbeitnehmer_innen. Auch sind befristete Arbeitsverträge in letzter Zeit (besonders im öffentlichen Dienst) stark angestiegen, was eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt, je näher das Ende der Beschäftigung heranrückt. (3) Ein weiteres bekanntes Problem ist Teilzeitarbeit, welche hauptsächlich Frauen – im Jahr 2009 waren es 82% – verrichten. (4)

Abschließend muss man sagen, dass es einerseits eine umfassende Arbeitszeitreform – mit Schwerpunkt auf einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich – braucht, sowie andererseits eine Ausweitung des arbeitsrechtlichen Schutzes auf atypische Beschäftigungsverhältnisse, um die steigende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und sich dies in weiterer Folge aber nicht negativ für die Arbeitnehmer_innen bzw. die Arbeitsverhältnisse auswirkt.

(1) Bereinigt lag die Quote sogar bei 10,7 Prozent; vgl http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4744038/Fast-400000-ohne-Job_Arbeitslosigkeit-steigt-weiter-?_vl_backlink=/home/wirtschaft/index.do

(2) http://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=46936&mime_type=application/pdf

(3) dazu ausführlich in http://www.soz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_soziologie/Personen/Institutsmitglieder/Teitzer/Atypische_Beschäftigung_in_Österreich_vor_und_in_der_Krise-Teitzer.pdf

(4) http://www.soz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_soziologie/Personen/Institutsmitglieder/Teitzer/Atypische_Beschäftigung_in_Österreich_vor_und_in_der_Krise-Teitzer.pdf

Albert Werfring ist Teilnehmer des 8. Jahrgangs der Wirtschaftspolitischen Akademie


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: