Die Alleinherrschaft des Volkes

Norbert Hofer, der Bundespräsidentschaftskandidat der Freiheitlichen Partei, machte gestern (24. April 2016) im Interview mit Armin Wolf im ZIB 2 Spezial klar, dass er mehr direkte Demokratie nach Österreich bringen möchte. Er begründet dies mit: „die Nummer eins in Österreich ist nicht der Präsident, der Bundeskanzler oder ein Richter. Es ist immer der Wähler“.¹

Persönlich kenne ich die Diskussion um die direkte Demokratie sehr gut, da ich als Doppelstaatsbürgerin nicht nur in Österreich, sondern auch in der Schweiz wählen und bei Volksinitiativen bzw. Referenden abstimmen darf. Und obwohl ich es liebe, mich inhaltlich mit den verschiedenen Themen der Volksabstimmungen auseinanderzusetzen und darüber auch abzustimmen, so kritisch steh ich der direkten Demokratie gegenüber.

In diesem Blogeintrag möchte ich kurz erklären, wie die direkte Demokratie in der Schweiz funktioniert und welche Problematiken zu beobachten sind.

Wie Schon kurz erwähnt, wird in der Schweiz zwischen Referendum und Volksinitiative unterschieden. Bei einem Referendum wird weiter zwischen einem fakultativen und obligatorischen Referendum differenziert. Ein obligatorisches Referendum ist eine zwingende Volksabstimmung, wenn das Parlament  über Änderungen der Bundesverfassung, Beitritt zu Organisationen wie z.B. EU und über Bundesgesetzten, die keine Verfassungsgrundlage haben entscheidet.² Ein fakultatives Referendum kann innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ergriffen werden, um dieses vom Parlament beschlossenen Gesetz vom Volk bestätigt oder abgelehnt werden zu lassen. Dafür müssen 50.000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden, damit diese Volksabstimmung auch stattfindet.³ Eine Volksinitiative wird hingegen nicht aufgrund eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes gestartet, sondern drückt ein vollkommen neues Begehren aus. Bei einer Volksinitiative wird eine Veränderung der Bundesverfassung vorgeschlagen, über welches das Volk abstimmt. Um eine Volksinitiative überhaupt vor das Volk bringen zu können, müssen innerhalb von 18 Monaten mindestens 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.⁴

Eine Beobachtung der Volksabstimmungen in der Schweiz zeigt, dass die Anzahl von Volksabstimmungen enorm zugenommen hat. Zwischen 1901 und 1910 wurde über sieben Vorlagen von Initiativen und fakultativen Referenden abgestimmt, von 1961 bis 1970 über 15 Vorlagen und von 2001 bis 2010 wurde sogar über 62 Vorlagen abgestimmt.⁵ Eine Begründung dafür wäre die steigende Bevölkerungszahl, die sich seit 1950 in der Schweiz fast verdoppelt hat. ⁶ Anzahl der Stimmberechtigten, die sich für eine Initiative bzw. ein fakultatives Referendum aussprechen müssen ist jedoch gleich geblieben.  Es kann somit vermutet werden, dass es einfacher geworden ist, genügend Unterstützer_innen für eine Vorlage zu bekommen. Jeani-Daniel Gerber meinte 2013 in einem Interview mit der NZZ, dass die Überschwemmung der Gemeinden mit Initiativen nur durch eine verkürzte Sammelfrist der Unterschriften oder einer zwingenden Drittel- Mehrheit oder der Hälfte der Stimmen im Parlament gemindert werden kann.⁷

Diese steigende Anzahl von Volksabstimmungen scheint zudem mit der sinkenden Wahlbeteiligung zu korrelieren, so gingen von 2001 bis 2010 nur noch 44,1% der Wahlberechtigten abstimmen. ⁸ Marc Bühlmann erklärt sich diese niedrige Wahlbeteiligung zum einen dadurch, dass Schweizer Wahlberechtigte wahlmüde sind, da es einfach so viele Abstimmungen gibt. Zum anderen meint Bühlmann, dass sich viele Schweizer_innen nicht kompetent genug fühlen, um bei den Abstimmungen mitzuentscheiden.⁹ Für mich ergeben sich daraus zwei kritische Punkte: ich bezweifle erstens, dass wirklich von einem Volksentscheid (vom gesamten Volk) ausgegangen werden kann, wenn nicht einmal die Hälfte der Stimmberechtigten abstimmen. Zum anderen bezweifle ich, dass die 40%, die abstimmen, die sich also als kompetent sehen, wirklich über diese Kompetenz verfügen.

Dass sich die FPÖ für die direkte Demokratie ausspricht, ist für mich überhaupt nicht verwunderlich, da auch in der Schweiz die SVP (Schweizer Volkspartei) als die große Gewinnerin von Volksabstimmungen gilt. Sie scheinen über Volksabstimmungen statt im Parlament Politik zu machen, bringen Dank der geringen Vorgaben zur Einreichung von Initiativen und Referenden einige davon zustande und können anscheinend viele Leute dazu mobilisieren, abstimmen zu gehen.

Wie auch Hofer in der ZIB 2 argumentiert hat, sagt auch die SVP, dass das Volk der Souverän sei und immer das letzte Wort haben sollte. Das bedeutet für die SVP, dass das Schweizer Volk auch Entscheidungen treffen können solle, die beispielsweise gegen Menschenrechte verstossen würden. Immer wieder kommen in der Schweiz Volksabstimmungen in eine kritische Diskussion, denn ob beispielsweise ein Minarettverbot wirklich mit der Religionsfreiheit vereinbar sei, ist zweifelhaft. Bis jetzt mussten Schweizer Volksinitiativen grundsätzlich das Völkerrecht befolgen, doch das soll bald ein Ende haben. Die SVP versucht gerade eine neue Initiative zu starten: „Schweizer Recht statt fremde Richter“.¹⁰ Initiative soll ermöglichen, dass das Schweizer Volk zukünftig über alles bestimmen kann und Völkerrecht nicht mehr über dem Schweizer Recht stehen kann.

Ein kleiner Lichtschimmer hat jedoch die kürzliche Durchsetzungsinitiative gebracht, welche von der SVP gestartet wurde. In der Durchsetzungsinitiative ging es darum, dass kriminelle Personen aus dem Ausland auf jeden Fall ausgeschafft werden sollten und dass Richter_innen in Einzelfällen nicht anders entscheiden hätten können. Was aber eigentlich dahinter steckte und diskutiert wurde, war, ob das Schweizer Volk wirklich dem Richter vorschreiben soll, wie er in jedem einzelnen Fall zu entscheiden habe. Im Februar hat das Schweizer Volk Nein zu dieser Vorlage gesagt und hat somit den Wert des Parlaments und dessen Entscheidungen wieder deutlich erhoben. Wie Jo Lang von den Grünen sagte, ist die Stärke des Schweizer Politiksystems eben nicht die Alleinherrschaft des Volkes, sondern die Ausgewogenheit mit dem Parlament und den anderen Gewalten.¹¹

In meinen Augen könnte die direkte Demokratie (in der Schweiz) funktionieren, wenn nur zu sehr wichtigen politischen Entscheidungen das Volk einbezogen wird bzw. das Volk grundsätzlich einem Beschluss des Parlaments widersprechen möchte. Grundlage für eine direkte Demokratie ist (politische) Bildung, die es ermöglicht, sich mit den sehr komplexen Themen der Initiativen und Referenden auseinanderzusetzen und sich eine Meinung darüber zu bilden. Die direkte Demokratie in der Schweiz basiert jedoch, meiner Meinung nach, im Moment auf populistischen Vorstößen, welche an Stammtischen diskutiert werden, ohne dass eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattgefunden hat. Schliesslich finde ich die Definition von Colin Crouch sehr passend, dass (direkte) Demokratie nicht nur aus passivem Wählen bestehen kann, sondern das aktive Mitgestalten der Politik aller Menschen benötigt.[i]

Und grundsätzlich gilt meines Erachtens immer: eine Alleinherrschaft ist niemals gesund, auch nicht, wenn diese beim Volk liegt. Es braucht die Gewaltenteilung. Die Nummer Eins bei Entscheidungen, Herr Hofer, sollte somit niemals das Volk alleine sein.

Quellen:

Julia Weber ist Teilnehmerin des 8. Jahrgangs der Wirtschaftspolitischen Akademie.


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