Wie internationaler Steuerwettbewerb und Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen eingedämmt werden können.
Luxemburg Leaks ist noch gar nicht so lange her und die vor kurzem veröffentlichten Panama Papers zeigen es auch wieder auf: Globalen Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Unternehmen wurden bis dato zu wenig Einhalt geboten, wie es auch Benjamin Jaquemar in seinem Blogeintrag schön aufgezeigt hat.
Der multilaterale Steuerwettlauf ist eine theoretisch sowie empirisch komplexe Besonderheit. Laut Loretz (2008) und Devereux/Loretz (2008) kann in den OECD-Ländern ein fallender Trend hinsichtlich Unternehmenssteuern beobachtet werden. Der durchschnittliche Körperschaftssteuersatz ist in den Jahren zwischen 1982 und 2007 von 47 Prozent auf 27.5 Prozent gesunken. Insbesondere multinationale Firmen können sich aufgrund ihrer Mobilität einer höheren Besteuerung entziehen. Folglich kommt es zu einer ineffizient niedrigen Besteuerung. Eine mögliche Koordinierung dieses „race to the bottom“ wird schon seit längerem auf EU-Ebene diskutiert. Erst jetzt erachten es die EU-Staaten in Form von EU-Parlament und EU-Kommission für wichtig aktiv zu handeln. Doch warum benötigt es immer wieder erst einschneidende Ereignisse und die Aktionen von Whistleblowers um bereits bekannte und bestehende Ineffizienzen konkret aufzulösen.
Um ein Wegbrechen der Steuereinnahmen zu vermeiden, ist es zwingend notwendig einen gesetzlichen Rahmen festzulegen, der Steuerumgehungen unmöglich macht. Das Prinzip der Unitary Taxation (UT) ist dem Wohnsitzlandprinzip nicht unähnlich. Hierbei werden die Profite aller Subgesellschaften kumuliert und folglich anteilmäßig auf die einzelnen Länder aufgeschlüsselt. Der Schlüssel wird so gewählt, dass die Staaten darauf achten wo der Konzern tatsächlich wirtschaftet und öffentliche Ressourcen und Infrastruktur nutzt. Die Länder können dann ihren jeweiligen Steuersatz anwenden. Diese Aufschlüsselung wird Formulary Apportionment genannt und setzt sich zumeist aus folgenden Gesichtspunkten zusammen:
- Umsatz der jeweiligen Subgesellschaft im ansässigen Land
- Lohnsumme bzw. Anzahl der Mitarbeiter_innen
- Foreign Direct Investment (FDI) im jeweiligen Land
Dieses Prinzip wird jetzt schon in einigen US-Bundesstaaten angewendet (TJN, 2013) und zusätzlich zur Bundeskörperschaftssteuer erhoben. Es gilt auch für ausländische Unternehmen. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes in den USA wertschöpfen (Liebert, 2010).
Ein mögliches Modell innerhalb der EU kann wie folgt aussehen. Konzerne werden aufgefordert eine einzige Bilanz für alle innereuropäischen Geschäfte und Subunternehmen zu führen. Die daraus summierten Gewinne werden dann nach einmütigen Regeln besteuert. Vorteile lassen sich einfach ausmachen. Es können Einsparungen bei der Buchführung gemacht werden und die Kontrollen der Steuerbehörden fallen geringer aus. Letzteres ist vor allem für weniger entwickelte Staaten interessant. Zusätzlich ist eine steuersystematische Vereinfachung möglich, da keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Einkommensarten mehr gemacht werden muss. Es wurde bereits in der Vergangenheit versucht eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage (Common Consolidated Corporate Tax Base, CCCTB) durchzusetzen. Allerdings blockierten Staaten, die vermeintlich am Steuerwettbewerb festhalten wollen, die Durchsetzung des Prozesses. Großbritannien und Irland zählen zu den Gegnern der Umsetzung, um zwei aufzulisten (Liebert, 2010).
Zusätzlich argumentieren Anhänger_innen angebotsorientierter Wirtschaftspolitik damit, dass niedrigere Unternehmenssteuern sich positiv auf die Beschäftigung auswirken. Einige Studien darunter Klinger und McFate (2013) können keinen signifikanten Zusammenhang zwischen niedrigeren Steuern auf Unternehmensgewinne und der Schaffung von Arbeitsplätzen finden, um ein Beispiel zu nennen.
Natürlich kann nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen werden, dass eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage das „race to the bottom“-Szenario verhindern kann, solange Staaten ihre Steuersätze komplett frei wählen können. Komplementär kann noch eine Mindeststeuer eingeführt werden um den Steuerwettlauf zu begrenzen. Die EU Kommission spricht sich jedoch explizit gegen einen Mindestsatz aus. Nichtsdestotrotz kann versichert werden, dass sich Staaten nur noch im Wettbewerb um reale Investitionen befinden und eine reine Bilanzfälschung zum größten Teil ausgeschlossen werden kann. Die UT kann nicht nur eine faire Besteuerung von Unternehmen innerhalb der EU gewährleisten. Zusätzlich bietet die UT eine mögliche Chance die EU als politische Solidaritätsunion, innerhalb wie auch gegenüber außen, zu stärken. Die Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft zum Dialog und eine dezidierte Forderung zur Vermeidung von Steuerflucht.
Zusammenfassend stellt sich die Frage, warum bis heute noch keine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage auf EU-Ebene durchgesetzt wurde. Natürlich handelt es sich um ein klassisches „collective action problem“, allerdings sollte auf die Opportunitätskosten des Nichthandelns verwiesen werden, d.h. vielleicht muss noch einmal mit Nachdruck erwähnt werden, dass den EU-Mitgliedsstaaten dadurch jährlich rund eine Billion Euro an Steuereinnahmen entgehen (AK – Otto et. al, 2015). Darüber hinaus ist ein Implementieren des geplanten automatischen Informationsaustausches nur komplementär zu oben angeführten Maßnahmen und kann nicht als allumfassender Lösungsansatz dienen. Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass Steuervermeidung ein globales Problem darstellt. Folglich muss ganzheitlich versucht werden, d.h. in Form von den OECD- und G20-Staaten, IWF und auch von einzelnen Staaten, Unternehmen aufzufordern ihren Pflichten beizukommen und einen solidarischen Beitrag in Form von adäquaten Steuern zu bezahlen.
Literatur:
- Devereux M.P und Loretz S., 2012, „What do we know about corporate tax competition?“, Oxford University Center for Buisness Taxation, WP 12/29
- Klinger, S. und McFate, K., 2013, „The Coroporate Tax Rate Debate: Lower Taxes on Corporate Profits Not Linked to Job Creation“, Center for Effective Government
- Lang, M. et al., 2013, „Vermeidung der Doppelbesteuerung in der EU“, Hrsg. SWI – Steuer und Wirtschaft International. 23. Jahrgang. Mai 2013. Nr. 5. Wien: Linde Verlag Ges.m.b.H., 206 – 212
- Liebert, N., 2010, „Für eine einheitlichen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (Unitary Taxation)“, Tax Justice Network Deutschland, Info Steuergerechtigkeit #4
- Loretz, S., 2008, „Corporate taxation in the OECD in a wider context“, Oxford University Center for Business Taxation, WP 08/21
- Otto et. Al, 2015, „Steuerflucht und Steueroasen“, Arbeiterkamme Wien, Abteilung Steuerpolitik
- TJN, 2005, „Tax us if you can: Wie sich Multis und Reiche der Besteuerung entziehen und was dagegen unternommen werden kann“, Verfügbar in: http://www.taxjustice.net/cms/upload/pdf/TJN2005_TaxUsIfYouCan_Deutsch.pdf
Christoph Strohmaier ist Teilnehmer des 8. Jahrgangs der Wirtschaftspolitischen Akademie.