Kategorie: Recht

  • Rechtliche Aspekte des Reproduktionstourismus und der Leihmutterschaft

      Viele und doch keine Eltern? Der unbedingte Wille nach biologischer Abstammung befeuert den internationalen Leihmutterschaftsmarkt.[1] Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau für Wunscheltern ein Kind austrägt und gebärt. Dabei muss die Leihmutter nicht biologisch mit dem Kind verwandt sein – es ist auch möglich, dass neben den Samenzellen auch die Eizelle von Dritten – meist […]