Der giftige Kern des TTIP

Die Kalamitäten rund um die Hypo-Alpe-Adria haben – zumindest in Österreich – ein an sich mächtiges Thema an den Rand der öffentlichen Wahrnehmung gedrängt: Die Verhandlungen zur „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“, kurz TTIP.

Gegenstand dieses transatlantischen Freihandelsabkommens sind – wie es bei Freihandelsabkommen auch nicht anders sein kann – sogenannte Handelshemmnisse, die es zu beseitigen gilt. Nachdem tarifäre Handelshemmnisse (also Zölle) zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nicht mehr wirklich in relevanter Höhe existieren, geht es vor allem um nicht-tarifäre Handelshemmnisse.

Um diese nicht-tarifären Handelshemmnisse tobt ein heftiger Streit: Während die BefürworterInnen der TTIP (verkürzt: Die Europäische Kommission) nicht müde werden zu betonen, dass es hier lediglich um die Angleichung von technischen Standards und Produktzulassungen geht, sehen die SkeptikerInnen (verkürzt: Die europäische Zivilgesellschaft) sozialstaatliche Errungenschaften, Qualitäts- und Umweltstandards sowie KonsumentInneninteressen zur Disposition gestellt.

Fakten- und phantasiegeleitete Interpretationen, Heilsversprechungen und Befürchtungen, Pragmatismus und Ideologie, alles jeweils auf beiden Seiten, prallen in diesem Diskurs aufeinander. Dass die ersten vier Verhandlungsrunden zwischen der EU und den USA ziemlich intransparent geführt wurden und der prognostizierte Mehrwert eines solchen Abkommens für die Bevölkerung kaum merkbar um den Nullpunkt pendelt (und etwaige negative Auswirkungen halt blöderweise zu errechnen vergessen wurden) macht die Debatte nicht einfacher.

Dennoch: Sich zwischen den USA und der EU auszumachen, welche Standards wo gelten und anerkannt werden, ist nicht per se des Teufels, sondern kann prinzipiell auch zu Verbesserungen auf beiden Seiten des Atlantiks führen. Die Sorge, durch das TTIP in Europa bspw. US-amerikanische ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen zu bekommen, muss logischerweise auch die Hoffnung einschließen, europäische ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen in den USA durchzusetzen.

Dass die amtierende EU-Kommission da was Sinnvolles zustande bringt, ist natürlich auszuschließen, aber es besteht ja Ende Mai die Chance, die politischen Verhältnisse in Europa zum Besseren zu wenden.

Am Rande bemerkt: Der „Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag“ zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika wurde am 19. Juni 1928 unterzeichnet – aber zurück in die Zukunft:

Im TTIP-Abkommen soll ein gewaltiger Hund begraben werden, und der hört auf den Namen ISDS. Ausgeschrieben und zu Deutsch handelt es sich um einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, der folgendermaßen funktioniert: Ausländische Investoren können ihre Investitionen schützen, indem sie sich im Falle einer staatlichen Enteignung an ein privates, internationales Schiedsgericht wenden können.

Das ist, vor allem im Zusammenhang Europa-Amerika ein wahrlich bemerkenswertes Konstrukt.

Doch hören wir zuerst die Argumente der BefürworterInnen (bevor wir sie zerlegen): Das inhaltliche Argument bezieht sich auf die Ansicht, dass Enteignungen eben nicht in Ordnung sind und ausländische Investoren abseits der staatlichen Rechtsordnung – die ja im Anlassfall die Enteignung wahrscheinlich zulässt – Möglichkeiten haben, für Enteignungen Schadensersatz zu erhalten.

Das andere Argument der BefürworterInnen will uns vermitteln, dass Investitionsschutzabkommen sowieso kein Grund zur Aufregung sind – schließlich gibt es tausende solcher bilateraler Abkommen, es handelt sich also um ein erprobtes und bewährtes Standardprozedere im internationalen Wirtschaftsverkehr.

Ob dem so ist, sehen wir uns anhand des Beispiels „Republik Österreich“ genauer an und treffen dann unsere Ableitungen:

Die Homepage des Außenministeriums listet unter dem Gegenstand „Investitionsschutz“ 69 bilaterale Staatsverträge.

In meiner Rechnung (und in der weiteren Darstellung) sind es 65: Ich habe ergänzende Abkommen zu bestehenden außen vor gelassen (um kein Land doppelt zu zählen), dafür aber die drei Abkommen, die zwar unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft sind, gewertet, da der politische Wille durch die Unterzeichnung ja deutlich bekundet wurde (konkret handelt es sich um jene mit Kambodscha, Simbabwe und Nigeria).

Die ersten beiden Abkommen wurden 1985 unterzeichnet (mit China und Malaysia), das letzte 2013, eben mit Nigeria. Zehn Jahre nach dem ersten existierten 19 solcher Abkommen, nochmals 10 Jahre später (also 2005) waren es bereits 61 und aktuell sind es eben 65.

Interessant ist: Die meisten Abkommen wurden 2001 abgeschlossen, nämlich 17 (!). Außenministerin der damals schwarz-blauen Bundesregierung war Benita Ferrero-Waldner, sie ist mit insgesamt 29 unterzeichneten Abkommen auch einsame Rekordhalterin, mit Respektabstand folgen Alois Mock (mit 16) und – wieder einmal als Dritter – Wolfgang Schüssel (mit 12).

Die Länder, mit denen Österreich Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, habe ich mir erlaubt aufgrund des politischen Systems zum Zeitpunkt des Abschlusses grob in Gruppen einzuteilen, die da wären:

  • absolute Monarchien: zwei (Oman und Saudi-Arabien 2001)
  • halb-parlamentarische Monarchien: zwei (Marokko 1992, Kuwait 1996)
  • Länder kurz nach einem Krieg: zwei (Kroatien 1997, Serbien 2001)
  • parlamentarische Monarchien: drei (z.B. Malaysia 1985, Jordanien 2001)
  • kommunistische Einparteiensysteme: drei (z.B. China 1985, Vietnam 1995)
  • Diktaturen: fünf (z.B. Weissrussland 2001, Libyen 2002)
  • eher übel beleumundete Demokratien: sieben (z.B. Armenien 2001, Äthiopien 2004)
  • schon Demokratien, aber nicht unbedingt Musterbeispiele: neun (z.B. Georgien 2001, Algerien 2003)
  • Länder im Systemumbruch: vierzehn (z.B. Ungarn 1988, Südafrika 1996)
  • recht stabile Demokratien: sechzehn (z.B. Estland 1994, Belize 2001)
  • und dann noch Hongkong als britisches Territorium (1996) und Bosnien-Herzegowina (2000)

Zusammengefasst handelt es sich also um rund 20 recht demokratisch organisierte Länder (d. und j., wahrscheinlich auch k.) und etwa 45 Länder, die sich in einer politischen Umbruchsituation befanden oder leichte bis umfassende Demokratiedefizite aufwiesen bzw. nach wie vor aufweisen. Wenn man auch noch unterstellt, dass Rechtssysteme in stabilen Demokratien besser entwickelt sind, lässt sich folgendes zusammenfassen:

  1. Österreich hat mit ungefähr einem Drittel aller Länder dieser Welt Investitionsschutzabkommen abgeschlossen.
  2. Mindestens zwei Drittel dieser Länder konnten bei Unterzeichnung demokratische/rechtsstaatliche Defizite unterstellt werden
  3. Knapp die Hälfte der Investitionsschutzabkommen wurden in einer sehr kurzen, spezifischen politischen Situation abgeschlossen: Einer Bundesregierung unter Ausschluss der Sozialdemokratie.

Eine Meta-Ebene darüber gedacht, bedeutet das:

  1. Investitionsschutzabkommen sind weniger Regel als die Ausnahme.
  2. Investitionsschutzabkommen werden eher nicht zwischen Ländern mit jeweils hochentwickelten Rechtssystemen abgeschlossen.
  3. Stehen überwiegend Unternehmerinteressen auf der politischen Agenda, erhöht sich die Neigung zu Investitionsschutzabkommen.

In den Kontext EU-USA gestellt, sprechen 1. und 2. eigentlich gegen eine Investitionsschutzklausel – Nr. 3 erklärt dann, warum sie trotzdem drinnen sein soll:

Des Pudels Kern ist nämlich die bereits erwähnte Sache mit den Enteignungen. Um sich auszumalen, was direkte Enteignungen sind, bedarf es wenig Phantasie. Indirekte Enteignungen hingegen bestehen ausschließlich aus Phantasien – diese handeln von mutmaßlichen Gewinnen aus den getätigten Investitionen, die durch neue staatliche Regelungen geschmälert werden.

Einige Beispiele für Investitionsschutz-Streitfälle:

  • Energieriese Vattenfall verklagte Deutschland wegen des Atomausstiegs.
  • Tschik-Gigant Philipp Morris hat Uruguay und Australien wegen Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln vor den (Privat-)Kadi gezerrt.
  • Kanada hat in Folge des NAFTA-Abkommens mehr als 20 Klagen mit etwa 2,5 Mrd. Dollar Entschädigungsforderungen kassiert, die kanadische Regierung hat sich nämlich bspw. erdreistet, aus umweltpolitischen Erwägungen „Fracking“ zu untersagen.

Im Klartext:

Der Investitionsschutz erlaubt ausländischen InvestorInnen, das Gastland bei neuen Regulierungen im öffentlichen Interesse (z.B. im Umweltbereich oder die Arbeitsbedingungen betreffend) mit hohen Entschädigungszahlungen vor merkwürdigen, privat organisierten Schiedsgerichten drangsalieren zu können und damit den politischen Handlungsspielraum demokratisch gewählter AkteurInnen einzuschränken.

Daraus folgt:

Solange ISDS ein Teil des TTIP-Abkommens ist, ist dieses abzulehnen!

 

April 2014

 Christian Rechberger
war Teilnehmer des 6. Jahrgangs der Wirtschaftspolitischen Akademie 2013/14.


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